- Nebenanzeige
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Anzeige, Signal oder Symbol, die/das keine Hauptanzeige ist.
- Nebendisplay
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Display, weitere Zusatzeinrichtung (wahlweise), die das Wägeergebnis und alle anderen Hauptanzeigen wiederholt oder weitere nicht messtechnische Angaben liefert.
- Neigung
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Winkel zwischen Wirkungsachse der Waage bzw. Wägezelle und der Senkrechten.
- Neigungssensor
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Vorrichtung, die die Abweichung der Wirkungsachse der Waage aus der Senkrechten misst, z. B. automatischer Neigungssensor oder Libelle.
- Nennbetriebsbedingungen
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Betriebsbedingungen, die den Wertebereich der Einflussgrößen festlegen, bei denen die messtechnischen Merkmale innerhalb der vorgegebenen Fehlergrenzen liegen sollen.
- Nettogewicht
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Gewicht eines Wägegutes nach Abzug des Gewichts seiner Verpackung oder eines Transportgerätes, mit dem es gemeinsam gewogen wurde.
- Nettowert
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Anzeige des Wägewertes einer Last an einer Waage nach der Betätigung einer Taraeinrichtung.
- Nichtselbsteinspielende Waage
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Waage, deren Einspiellage nur durch Eingreifen des Bedieners erreicht wird.
- Nichtselbsttätige Nullstelleinrichtung
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Einrichtung, mit der die Anzeige vom Bediener auf Null gestellt wird.
- Nichtselbsttätige Waage
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Waage, die das Eingreifen eines Benutzers während des Wägevorgangs erfordert, z. B. um die zu messende Last auf den Lastträger aufzubringen oder um das Ergebnis zu erhalten.
- Nivellieren
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Einrichten einer Waage in ihre Bezugslage (i.d.R. waagerecht stellen), d.h. ihre Wirkungsachse parallel zur Senkrechten ausrichten. I.d.R. ist dies gleichbedeutend damit, das Gehäuse der Waage waagerecht zu stellen. Bestimmte Waagenbauarten müssen mit einer Libelle oder mit einem Lot versehen sein.
- Nivellierschraube
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Schraube, die zum Ausrichten der Waage in die Bezugslage dient, meist an der Grundplatte oder am Gestell.
- Norm EN 45501 über Metrologische Aspekte nichtselbsttätiger Waagen
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Europäische Norm, die der Ausfüllung der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU dient. Die Richtlinie selbst beschränkt sich auf die Harmonisierung zwingend vorgeschriebener messtechnischer und technischer Anforderungen für nichtselbsttätige Waagen, die im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden. Diese aus der OIML-Empfehlung R 76-1 abgeleitete Norm enthält messtechnische sowie konstruktions- und ausführungsbezogene Festlegungen für nichtselbsttätige Waagen, bei deren Einhaltung eine Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen der o.a. Richtlinie angenommen werden kann.
- Notifizierte Stelle
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Neutrale und unabhängige, von den Mitgliedstaaten der EU notifizierte Stelle, die bei Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Europäischer Richtlinien eingeschaltet wird (z. B. EU-Baumusterprüfungen). Z. B. prüft und bescheinigt eine notifizierte Stelle im Sinne der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU. im Rahmen der Baumusterprüfung, dass eine für die geplante Produktion repräsentative nichtselbsttätige Waage den Bestimmungen der Richtlinie entspricht.
- Nulllage
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Einspiellage der unbelasteten Waage.
- Nulllast
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Zustand einer Waage ohne Last auf dem Lastträger.
- Nullmarke
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Bei Waagen mit Anzeigeeinrichtung: der mit „0“ gekennzeichnete Teilstrich (Skalenmarke, Strichmarke). Bei Waagen ohne Anzeigeeinrichtung: der dem Einspielanzeiger zugehörige Gegenzeiger oder die Marke, welche die Bezugseinspiellage kennzeichnet (Einspielmarke).
- Nullnachführeinrichtung
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Einrichtung, die die Anzeige „Null“ innerhalb bestimmter Grenzen automatisch aufrechterhält.
- Nullpunkt
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Marke (meist Strichmarke), welche die Nulllage der Anzeigeeinrichtung kennzeichnet.
- Nullsetzbereich
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Lastbereich, in dem die Anzeige nach dem Einschalten der Waage auf Null gesetzt wird.
- Nullstellbereich
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Lastbereich, in dem die Anzeige der Waage auf Null einstellbar ist.
- Nullstelleinrichtung
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Einrichtung, mit der die Anzeige einer unbelasteten Waage auf Null gestellt wird.
- Nullstellen
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Die Anzeige der unbelasteten Waage auf Null bringen