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Ablesbarkeit

1. Kleinste an der Waage ablesbare Massedifferenz. Für Waagen mit digitaler Anzeige ist die Ablesbarkeit gleich dem Teilungswert (Ziffernschritt) der Anzeige. Für Waagen mit Skalenanzeige ist die Ablesbarkeit gleich dem kleinsten Bruchteil eines Skalenteils, der aus dem üblichen Ableseabstand noch mit ausreichender Sicherheit geschätzt (z. B. bei Analoganzeige 0.2 Skalenteile) oder mit einem Hilfsmittel (Feinsteller) bestimmt werden kann. Angabe in Masseneinheiten, z. B. [g].
2. Mindesthöhe der Ziffern bei einer Anzeige- bzw. Auswägeeinrichtung, um eindeutige Ablesbarkeit zu gewährleisten.

Additive Taraeinrichtung

Einrichtung, mit der die Anzeige einer belasteten Waage auf Null gestellt wird, ohne den Wägebereich für Nettolasten zu verändern.

Analoge Anzeige

Anzeige, die es ermöglicht, die Einspiellage in Bruchteilen des Teilungswertes zu schätzen.

Analoge Auswerteeinheit

Elektronische Einrichtung einer Waage, die eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle sowie eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in einem digitalen Format über eine Digitalschnittstelle ohne Anzeige liefert. Sie darf wahlweise eine Taste oder mehrere Tasten (oder eine Maus, einen Touchscreen usw.) haben, um die Waage zu bedienen.

Ansprechvermögen

Fähigkeit der Waage, auf geringe Belastungsänderungen zu reagieren. Die Ansprechschwelle bei einer bestimmten Last ist der Wert der kleinsten, stoßfrei auf den Lastträger gebrachten oder abgenommenen zusätzlichen Last, die zu einer wahrnehmbaren Veränderung der Anzeige erforderlich ist.

Anwärmzeit

Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem an der Waage der Strom eingeschaltet wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die Waage den Anforderungen entspricht.

Anzeige

Wert, der von der Anzeige dargestellt wird und abgelesen werden kann (Messwert).

Anzeigeelement

Teil, der das Einspielen der Waage und/oder das Wägeergebnis anzeigt.

Aufstellungsort

Unmittelbare Stelle, an der die Waage benutzt wird.

Ausdruck

Auf einen Beleg abgedrucktes Messergebnis und weitere Daten.

Auswägeeinrichtung

Teil der Waage, der die Masse des Wägegutes aus der über die Kraftübertragungseinrichtung einwirkenden Kraft mit Hilfe einer Ausgleichseinrichtung und einer Anzeige- oder Abdruckeinrichtung ermittelt.

Auswertegerät

Elektronische Einrichtung einer Waage, die eine Analog-Digital-Umwandlung des Ausgangssignals der Wägezelle durchführen kann, eine weitere Datenverarbeitung durchführt und das Wägeergebnis in Einheiten der Masse anzeigt.