- Kalibrieren
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Feststellen der Abweichung zwischen dem Messwert und dem wahren Wert der Messgröße bei vorgegebenen Messbedingungen, ohne eine Veränderung (Justierung) vorzunehmen.
- Kennwertbeständigkeit
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Die Fähigkeit einer Waage, die Differenz der Anzeige bei Belastung mit Höchstlast und der Anzeige bei unbelasteter Waage über eine Benutzungszeit innerhalb bestimmter Grenzen konstant zu halten.
- Kilogramm
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Basiseinheit der Masse.
- Konformitätsbewertung nach Modul D
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Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter sicherstellt und erklärt, dass die betreffenden nach der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU geprüften nichtselbsttätigen Waagen der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entsprechen und die für sie geltenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter bringt an jeder Waage die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche EU-Konformitätserklärung aus.
- Kraftübertragungseinrichtung
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Teil der Waage, der die vom Wägegut auf den Lastträger ausgeübte Kraft auf die Auswägeeinrichtung überträgt.