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Konformitätsbewertung nach Modul D

Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter sicherstellt und erklärt, dass die betreffenden nach der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU geprüften nichtselbsttätigen Waagen der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entsprechen und die für sie geltenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter bringt an jeder Waage die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche EU-Konformitätserklärung aus.