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EU-Konformitätserklärung

Erklärung des Herstellers, dass die für das jeweilige Produkt anwendbaren Europäischen Richtlinien erfüllt sind (z. B. EMV-Richtlinie 2014/30/EU, Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU, Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG). Zusätzlich wird vom Hersteller auf dem Gerät die CE-Kennzeichnung angebracht. Bezüglich Richtlinie 2014/31/EU bestätigt die Konformitätserklärung, dass jede in Verkehr gebrachte Waage mit dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster übereinstimmt.