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Eichpflicht

Eichpflicht ist entsprechend dem Mess- und Eichgesetz für bestimmte Geräte (u.a. Waagen, Gewichtsstücke) gegeben, wenn diese im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder im Bereich der Heilkunde und der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln verwendet oder bereitgehalten werden.