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CE-Kennzeichnung

Äußeres Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem CE-Symbol und, soweit zutreffend, der vierstelligen Kennnummer der beteiligten Notifizierten Stelle(n), die mit der Prüfung der Konformität befasst war(en). Für Waagen geltende Richtlinien:
- ggf. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
- Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG
Die CE-Kennzeichnung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nach RL 2014/31/EU beinhaltet das CE-Symbol, die letzten beiden Ziffern der Jahreszahl, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, sowie die Kennnummer der Notifizierten Stelle, welche die Konformitätsbewertung vorgenommen hat oder unter deren Überwachung die Konformitätsbewertung durch den Hersteller erfolgt ist. CE-Kennzeichnung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nach RL 93/42/EWG beinhaltet für Produkte der Klasse I mit Messfunktion und Produkte ab Klasse IIa das CE-Symbol und die Kennnummer der Notifizierten Stelle, unter deren Überwachung das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgt ist.